Sicherheit

Verbindliche Sicherheitsregeln und Hinweise

Sehr geehrte Mitglieder und Gastschützen,

Sicherheit wird in unserem Schießsportverein  Groß geschrieben!
Wir sind stets bemüht das Schießen in einer sicheren und entspannten Atmosphäre zu gewährleisten.
Um die Sicherheit aller zu gewährleisten, sollte Jeder folgende Sicherheitsregeln zwingend beachten:

  1. Die geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen gelten für Alle und sind jederzeit einzuhalten.
  2. Sämtliche Handlungen an, sowie das Hantieren und Führen von Waffen und Munition, (z.B. Halbladen, Fertig-Laden, Magazin befüllen, usw.,) welches dem Bedürfniszweck nicht entspricht, sind strikt untersagt.
  3.  Abseits der Feuerlinie ist es nicht erlaubt mit Waffen Zielübungen durchzuführen. An der Feuerlinie sind Zielübungen ausschließlich mit der Laufmündung in Richtung Kugelfang/Ziel erlaubt.
  4. Anweisungen des Schießleiters und/oder dessen beauftragte Aufsichtspersonen und Assistenten, sind umgehend zu befolgen.
  5.  Der Begin des Schießtrainings (tatsächlicher Schießbetrieb) darf auschließlich durch den verantwortlichen Schießleiter oder durch diesen beauftragte Aufsichtspersonen freigegeben werden. Eigenmächtiges schießen ohne  Freigabe und ohne die persönliche unmittelbare Anwesendheit des befugten Schießleiters ist gesetzlich verboten.
  6. Die Nutzung von Waffenholstern ist nur mit Freigabe des Schießleiters erlaubt. (eine vorab absolvierte basis Holster-Einweisung ist auf jeden Fall Voraussetzung).
  7.   Waffen dürfen nur in ordnungsgemäßen Behältnissen (Koffer, Waffenhülle, etc.) vom Schießstand entfernt werden. Das Verlassen des Schießstandes mit einer geladenen- oder teilgeladenen Waffe oder einer Waffe im Holster (bei Schießpausen z.B.), ist nicht gestattet. (Unerlaubtes Führen).
  8. Der eigenmächtige Zugriff auf Fremdwaffen und/oder auf Vereinswaffen ohne die vorherige ausdrückliche Erlaubnis des Waffenbesitzers, bzw., der verantwortlichen Person, ist ausdrücklich verboten. (Dies gilt auch für das auspacken und/oder in die Hand nehmen von Fremdwaffen).
  9.  Das ausrufen des “Kommandos” -SICHERHEIT- darf ausschließlich durch den anwesenen Schiessleiter oder der dazu befugten stellv. Aufsichtsperson gegeben werden. Nach dem “Kommando” –SICHERHEIT– ist jegliches Berühren von Schusswaffen und/oder Munition strengstens verboten! Alle Personen treten mindestens 3Meter von den Waffen zurück, solange bis der Sicherheitsstatus  wieder aufgehoben wird und das Schießen durch das “Kommando” -FEUER FREI- fortgesetzt werden darf.
  10. Auf den Schießständen sind Gehör- und Augenschutz ausnahmslos Pflicht.

Verstöße können zum Trainingsauschluss führen.

SLG Sportschützenverein Ten Four e.V.
Der Vorstand

 

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